Nachsorge
Für die Zeit nach einer stationären Entwöhnungsbehandlung bietet die Beratungs- und Behandlungsstelle ein spezielle Nachsorge an.
Die Nachsorgebehandlung dient
- Zur Festigung, der in einer stationären Entwöhnungsbehandlung erreichten Einsichten, Erfahrungen und Behandlungserfolge
- Der Bearbeitung von Konsequenzen und Problemen, die sich aus der abstinenten Lebensführung ergeben
- Der Rückfallvorbeugung
- Der zeitnahen Krisenintervention bei bereits erfolgter Rückfälligkeit, um eine weitere Eskalation zu verhindern.
Die Nachsorgebehandlung kann in Form von Einzelsitzungen oder einer fortlaufenden Gruppe (1 x wöchentlich / ca. 6-12 Monate) unter Einbeziehung des Partners bzw. des Angehörigen in Anspruch genommen werden.
Die Kosten für ein Nachsorgebehandlung werden in der Regel von den Rentenversicherungsträgern und Krankenkassen übernommen.